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Rücknahme, Entsorgung und Wiederverwendung

Rücknahmepflichten Deutschland

Hinweise zur Entsorgung von Elektroaltgeräten

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Elektronikgeräten ist ein Hinweis für den Verbraucher, dass er diese Geräte nicht im Hausmüll entsorgen darf. Ressourcen und Stoffe der Elektroaltgeräten können recycelt werden. Deshalb müssen Altgeräte an entsprechende Entsorgungsträger abgegeben werden. Trennen Sie vor der Abgabe des Elektronikaltgeräts die Batterien sowie Akkumulatoren und entsorgen Sie diese in den vorgesehenen Sammelboxen, welche in Drogerien, Supermärkten, Elektrogeschäften, Schadstoffmobilen oder auf Recyclinghöfen bereitstehen.

 

Rücknahmepflicht der Händler nach dem Elektro‐ und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Seit 2016 sind Händler nach dem ElektroG gesetzlich zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet. Sie können deshalb Ihr Elektroaltgerät – unabhängig von der Marke – bei Kauf eines neuen Elektrogerätes unentgeltlich bei uns zurückgeben. Außerdem können Sie unabhängig von einem Kauf ein Altgerät, welches in jeder Abmessung kleiner als 25 cm ist, bei uns zurückgeben. Wenn Sie uns ein Elektroaltgerät per Post zuschicken möchten, können Sie über unser Kontaktformular oder über eine E‐Mail an unseren Kundenservice ein kostenloses Versandlabel anfordern.

Bitte beachten Sie, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, persönliche Daten auf den zu entsorgenden Elektroaltgeräten vor der Rückgabe zu löschen.

 

Entsorgung nach der WEEE ElektroG Erklärung

Die Waste of Electrical and Electronic Equipment‐Richtlinie (WEEE) dient zur Vermeidung und Reduzierung von Abfällen von Elektronikgeräten durch Wiederverwendung und Recycling. Die Umsetzung der WEEE‐Richtlinie und der daraus resultierenden Rücknahme‐ und Verwertungspflicht der Hersteller überwacht und lenkt das UBA in Zusammenarbeit mit der zentraler Registrierungsstelle „Stiftung‐Elektro‐Altgeräte‐Register“ (EAR).

Die Übernahme von alten Elektronikgeräten des Verbrauchers erfolgt an kommunalen Sammlungsstellen für Elektronikschrott durch den jeweiligen öffentlich‐rechtlichen Entsorgungsträger (z.B. Wertstoffhöfe). Dort ermittelt die EAR den entsorgungspflichtigen Hersteller und informiert diesen über den Übergabeort der Altgeräte. Die eingesammelten Elektroaltgeräte stehen nun zur Abholung durch die Hersteller an den kommunalen Sammlungsstellen bereit. Alle weiteren organisatorischen Belange der Entsorgung sind Aufgabe des Herstellers.

Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) für Artikel gemäß § 6 Abs. 2 ElektroG angemeldet. Registrierungsnummer der EAR: WEEE-Reg.-Nr. DE 98446793

 

Umweltgerechte Entsorgung von Leuchtmitteln

Vor der Abgabe von Elektroaltgeräten sind leicht entfernbare LEDs zu entnehmen und getrennt zu entsorgen. Lampen und Leuchtmittel aller Art (Leuchtstofflalmpen, Entladungslampen, Energiesparlampen, LEDs) enthalten Schadstoffe und Ressourcen, die entsprechend recycelt werden müssen. Als Verbraucher sind Sie deshalb verpflichtet, Leuchtmittel an einer zugelassenen Sammelstelle zu entsorgen. Dort werden sie umwelt‐ und ressourcenschonend verwertet.